Rückfallpräventionsprogramm bei Sexualdelinquenz

Beschreibung

Das RbS ist ein deliktorientiertes und bindungsbasiertes Training. Primäres Trainingsziel ist die Rückfallvermeidung. Es wird als modulares Einzeltraining durchgeführt und unterteilt sich in folgende vier Phasen:
1. Clearingphase
2. Motivationsphase
3. Analysephase
4. Selbstwirksamkeitsphase

Der zeitliche und inhaltliche Aufwand pro Modul hängt primär vom individuellen, kriminogenen Bedarf des Klienten ab und ist entsprechend an die jeweiligen Bedürfnisse anzupassen.

Zielgruppe

Das RbS richtet sich an männliche Klienten, die neben der Sexualdelinquenz auch eine behandlungsbedürftige, also tatrelevante Aggressionsproblematik aufweisen. Sexuell übergriffiges Verhalten, welches ohne direkte körperliche Gewaltanwendung, sondern manipulativ er-folgt, wird als aggressives Verhalten eingestuft.

Aufnahmeverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) bezieht den Verein >>KONTAKT<< in ihre Entscheidung mit ein, für welche jungen Menschen sie dem Jugendgericht das Rückfallpräventionsprogramm bei Sexualdelinquenz nach § 10 Abs. I Nr. 5 JGG vorschlägt. Zur Auswahl dieser jungen Menschen finden regelmäßige Arbeitssitzungen zwischen Mitarbeiter/innen der JuHiS und der Einrichtung statt. Nach Möglichkeit soll vor der entsprechenden Hauptverhandlung ein Gespräch mit dem potenziellen Teilnehmer und gegebenenfalls dessen Personensorgeberechtigten in der Einrichtung erfolgen. Die Entscheidung über eine Teilnahme sowie der Ausschluss am Training obliegt der Leitung des Trainings. Die Entscheidung über die Möglichkeit einer Wiederholung wird im Einzelfall getroffen. Es gelten folgende Ausschlusskriterien:

  • Bei Klienten mit diagnostiziertem Sadismus
  • Bei ritualisierten Sexualdelikten ist erst nach eingehender Prüfung über eine Teilnahme zu entscheiden
  • Bei bestimmten Persönlichkeitsstörungen und psychischen Krankheitsbildern ist erst nach eigehender Beratung mit entsprechendem Fachpersonal über eine Teilnahme zu entscheiden
  • Bei einem Rückfall während des Trainingsprogramms wird im Einzelfall über einen Ausschluss entschieden
  • Bei einer akuten Suchtproblematik, die eine cleane Teilnahme am Training verwehrt
  • Bei mangelnden Deutschkenntnissen
  • Bei Gefahr für den Trainer oder den Klienten selbst

Allgemeine Zielsetzungen

Das primäre Trainingsziel ist die Rückfallvermeidung. Es wird versucht, eine Verbesserung der dynamischen, kriminogenen Risikomerkmale bei Straftätern zu erreichen. Zu diesen zählen:

  • Antisoziale Ansichten; Einstellungen, Gefühle und Peer-Kontakte
  • Identifikation mit kriminellen, antisozialen Rollen-Modellen und Werten
  • Mangel an sozialen und zwischenmenschlichen Fähigkeiten
  • Selbstschädigende Coping-Strategien
  • Unfähigkeit zu planen und konzeptionell zu denken
  • Unfähigkeit, Schwierigkeiten vorherzusehen und damit umzugehen
  • Egozentrik
  • Externalisieren der Verantwortung
  • Starres und zuweilen irrationales Denken
  • Störungen von Selbstkontrolle und Problemlösungsfähigkeiten
  • Substanzgebundene Abhängigkeiten